Wenn Ihr Kind krank ist, informieren Sie uns bitte bis spätestens 08.00 Uhr telefonisch. Sprechen Sie auch auf den Anrufbeantworter, der täglich morgens abgehört wird. Ist Ihr Kind wieder gesund, brauchen wir eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe des Zeitraums, in dem das Kind nicht zur Schule kommen konnte. Bei Beurlaubungen sprechen Sie bitte rechtzeitig mit den Lehrerinnen. Beurlaubungen im Anschluss an die Ferien müssen schriftlich beantragt und von der Schulleiterin genehmigt werden.
Bei Läusebefall bitte umgehend mit einem für die Behandlung wirksamen Mittel behandeln. Bescheinigung für die Wiederzulassung nach Kopflausbefall in der Schule wieder abgeben, wenn Ihr Kind wieder zur Schule kommt.
Corona
Krankheitssymptome: Darf mein Kind in die Schule gehen? Schaubild Landesschulbehörde
Allgemeine aktuelle Informationen rund um das Thema Coronavirus entnehmen Sie bitte der Seite der Stadt Wolfburg (https://www.wolfsburg.de/coronavirus).